Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) Confero GmbH

1.  Die Organisation
Confero GmbH
Prinz Eugen Straße 70/2 1040 Wien
Tel: +43-1-7189476-0
Fax: +43-1-7189476-22
office@confero.at

2.  Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich – auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird – für alle Veranstaltungen, Dienstleistungen und sonstigen Tätigkeiten der Confero GmbH

3.  Angebote und Nebenabreden
Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Das gilt insbesondere auch für die Aufhebung bzw. Änderung von Festlegungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Angebote von Confero sind, sofern nichts anderes angegeben, freibleibend und unverbindlich hinsichtlich aller Angaben. Der Vertragsabschluss zwischen der Confero GmbH und dem Vertragspartner wird durch Zusendung einer Bestätigung durch die Confero GmbH begründet. Die Bestätigung gibt auch den Umfang des Vertrages vor.

4.  Besondere Bestimmungen für Veranstaltungen der Confero GmbH
4.1. Anmeldung und Ermäßigung

Eine verbindliche Anmeldung erfolgt durch schriftliche, auch formlose Bekanntgabe des Teilnahmewunsches per Online-Buchung oder über Buchung per Fax, E-Mail und Brief. Bei Veranstaltungsanmeldungen versendet die Confero GmbH eine Anmeldebestätigung. Der Vertrag ist geschlossen, sobald die Anmeldung durch die Confero GmbH innerhalb angemessener Frist bestätigt wurde. Diese Bestimmungen gelten für alle Veranstaltungen, die Online oder/und in Präsenz durchgeführt werden.

Ermäßigungen (z.B. Rabatte, Frühbucherboni, Regelungen für Mitglieder, etc.) können nicht addiert werden, d.h. es gilt die jeweils höchste angebotene Ermäßigung pro Veranstaltung.

Um sich als Studenten anmelden zu können, muss der Nachweis der Vollzeiteinschreibung an einer anerkannten Universität oder Hochschule oder einem entsprechenden Programm (z.B. Studierendenausweis, Bestätigung der Abteilungsleitung) entweder durch Hochladen des Studierendenausweises bei der Anmeldung oder durch Zusendung des Ausweises per Fax oder E-Mail unmittelbar nach Abschluss der Anmeldung oder spätestens bei der Anmeldung vor Ort erbracht werden.

Die Kundin/der Kunde erhält die Rechnung im PDF-Format in elektronischer Form via E-Mail.

4.2. Programmänderungen und Absagen

Das Confero GmbH behält sich Änderungen des Programms, der Referentinnen und Referenten, des Veranstaltungstermins und -orts sowie die Absage von Veranstaltungen aus wichtigen Gründen vor.

Bei Absage einer Veranstaltung erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits geleisteten Teilnahmebeträgen. Ersatz für darüberhinausgehende entstandene Schäden bzw. Aufwendungen jeglicher Art (z.B. Verdienstentgang, Fahrtkosten etc.) ist ausgeschlossen. Werden von der Confero GmbH an Kunden bereits zugesandte Arbeitsunterlagen vom Kunden nicht zurückgegeben, kann die Rückzahlung entsprechend reduziert werden.

4.3. Zahlung und Fälligkeit

Der Kunde hat die Teilnahmegebühr spesenfrei und ohne jeden Abzug binnen 14 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung per Banküberweisung zu bezahlen.

Im Fall des Zahlungsverzugs auch nur eines anteiligen Betrages der Gebühr ist die Confero GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. sowie Zinseszinsen in derselben Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines die Zinsen übersteigenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Im Fall des Verzugs gehen alle mit der Eintreibung der Forderungen verbundenen Aufwendungen und die Kosten einer gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Rechtsvertretung zu Lasten des Kunden.

4.4. Stornobedingungen

Bei Stornierung einer Buchung seitens des Kunden bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 50,-, die Teilnahmegebühr fällt nicht an und bereits geleistete Zahlungen werden auf Kosten des Kunden rückerstattet.

Bei Stornierung ab zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühr einbehalten.

Bei Stornierungen oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag wird die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Jede Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.
Kann eine Ersatzperson nominiert werden, wird dem Kunden die Teilnahmegebühr voll und ganz zurückerstattet, und es kommt ausschließlich die Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,- pro genannter Ersatzperson zur Anwendung.

5.   Gewährleistung und Haftung
Die Confero GmbH haftet weder für eigene Handlungen noch für Handlungen von Erfüllungsgehilfen, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurden. Der Ersatz von entgangenem Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit der Leistung.
Die Confero GmbH übernimmt keine Haftung für technische Störungen beim Betrieb Ihrer Website und ihrer Webservices. Im Störungsfall ist die Confero GmbH selbstverständlich bemüht, den Betrieb der Websites sowie Webservices so rasch wie möglich wiederherzustellen.
Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte der Webservices sowie für die Richtigkeit von Aussagen und Empfehlungen der Referentinnen und Referenten übernimmt Confero GmbH keine Haftung bzw. Gewährleistung.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

Für die im Rahmen der Vorträge zur Verfügung gestellten Informationen übernimmt die Confero GmbH keinerlei Haftung. Für diese sind ausschließlich die Vortragenden selbst verantwortlich.

Confero GmbH haftet nicht für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände auf Veranstaltungen.

6.  Urheberrecht
Sämtliche von Confero GmbH zur Verfügung gestellte Unterlagen, wie z.B. Inhalte der White Papers, Studien, Veranstaltungen, usw. sind urheberrechtlich geschützt.

Die im Rahmen unserer Veranstaltungen ausgehändigten Arbeitsunterlagen oder zugänglich gemachten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung der Confero GmbH bzw. des jeweiligen Urhebers (z.B. Referenten oder Autors) vervielfältigt, verändert oder gewerblich genutzt werden.

7.   Datenschutz
Personenbezogene Daten, die für einen Vertragsabschluss notwendig sind, werden vom Vertragspartner zur Verfügung gestellt, für die notwendige Geschäftsabwicklung gespeichert. Mit externen Partnern wird eine Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung abgeschlossen.

Details zu den Datenschutzbestimmungen finden Sie auf www.confero.at

8.  Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist der Firmensitz der Confero GmbH.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig oder nicht anwendbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. der übrigen Teile solcher Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sind durch sinngemäße gültige Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder ungültigen Klauseln am nächsten kommen.

Als ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht am Firmensitz der Confero GmbH vereinbart.